Europäische Mindestlohnrichtlinie

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12.10.2023 In Deutschland haben nur noch 52 Prozent der Beschäftigten einen Tarifvertrag. Kein Tarifvertrag bedeutet: weniger Einkommen, längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld

und auch sonst keine verbindlichen Standards. Kein Tarifvertrag bedeutet auch, dass man als Belegschaft auf kollektives Betteln oder einen guten Tag des Chefs angewiesen ist.

Mit Blick auf die Menschen und die Europäische Mindestlohnrichtlinie muss die Politik aktiv werden! In Belgien, Österreich und Frankreich werden deutlich über 90 Prozent der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt. Diese Länder erfüllen damit schon eine tarifvertragliche Abdeckung von mindestens 80 Prozent, die in der neuen Europäischen Mindestlohnrichtlinie als Ziel festgelegt ist.

Alle anderen EU-Länder - darunter auch Deutschland - sind nach europäischem Recht künftig verpflichtete, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung aufzustellen. Aufgrund der zweijährigen Frist für die Umsetzung der Richtlinie hat Deutschland hierfür bis zum 15.November 2024 Zeit.

So lange sollte die Bundesregierung nicht warten: Es wird Zeit, dass der berechtigte Anspruch von Beschäftigten nach Tarifbindung ganz oben auf die politische Agenda kommt. Zum Beispiel mit einer Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von bestehenden Tarifverträgen oder mit wasserfesten Tariftreueregelungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Ohne Tarifvertrag ist alles doof. Mit Tarifvertrag ist die Arbeitswelt gleich ein ganzes Stück besser. In Ludwigsburg und Waiblingen bekennen wir uns: "We love Tarifvertrag!" Wir verteidigen unsere Werte und wir schaffen neue Tarifwelten. Gemeinsam.

Letzte Änderung: 12.10.2023